Sportstättenförderung: Förderprogramme im Sportstättenbau

Im Rahmen der Sportstättenförderung und Finanzierung eines Kunstrasenplatzes sollten sich Vereine zu Beginn informieren, welche Möglichkeiten der Sportstättenförderung die entsprechenden Institutionen anbieten und welche Fördermittel der Verein beantragen kann. Erster Ansprechpartner kann hier der Landessportbund sein, der zugleich die Vereine bei der Beantragung von Fördergeldern unterstützt und Informationsmaterial zu weiteren Fördermöglichkeiten zur Verfügung stellen kann. Zum Teil wird die Sportstättenförderung aber auch über die Kreissportbünde geregelt. Entsprechende Unterlagen und Informationen können dann über den jeweiligen Kreissportbund abgefragt und die Finanzierung und Förderung des Kunstrasenplatzes entsprechend vorbereitet und abgewickelt werden.

Übersicht: Förderprogramme von Bund, Land und EU

Sportstättenförderung rechtzeitig beantragen

Vereine sollten beachten, dass die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln rund um den Neubau oder die Sanierung eines Kunstrasenplatzes nicht von heute auf morgen geschieht. Die Beantragung muss sorgfältig vorbereitet und mit den entsprechenden Förderstellen abgesprochen werden. Daneben sind Fristen und Formalitäten im Rahmen der Beantragung von Fördergeldern im Sportstättenbau zu beachten und einzuhalten. Manche Förderprogramme haben eine zeitliche Begrenzung und müssen innerhalb bestimmter Fristen beantragt werden.

Sportstättenförderung der Europäischen Union

Daneben können Fördermittel der Europäischen Union beantragt und der Neubau oder die Sanierung des Kunstrasens über EU Gelder unterstützt werden. Die Antragsstellung ist allerdings kompliziert und sollte von fachkundigen Beratern aus der Kommune oder aus dem Landessportbund begleitet werden. Zu beachten ist, dass es keinen speziell auf den Sportstättenbau ausgelegten Fördertopf der EU gibt, sondern dass Kunstrasenprojekte mit den Zielen entsprechender Fonds für Regionalentwicklungsprogramme (z. B. EFRE) oder Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums übereinstimmen müssen.

Leitfaden des DOSB: EU Sportstättenförderung

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat eine Informationsbroschüre zu den Förderprogrammen der Europäischen Union veröffentlicht. Die Informationssammlung ist ein Muss für Vereine, die zur Finanzierung Ihres Kunstrasenplatzes EU-Fördergelder beantragen möchten. Hier wird erklärt, welche Förderprogramme im Rahmen der EU abgerufen werden können und welche Voraussetzungen für die Bewilligung der Fördermittel erfüllt werden müssen. Praxisbeispiele und die Auflistung von Adressen und Ansprechpartnern runden den Leitfaden ab.

Weitere Informationen, Studien, Broschüren

0000